Neue Inkassohilfe-Verordnung des Bundes ab 1.01.2022

Mit dem 1. Januar 2022 tritt die eidgenössische Verordnung über die Inkassohilfe in Kraft.

Der Grosse Rat hat die dadurch notwendig gewordenen Anpassungen im kantonalen Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch am 20. Oktober 2021 beschlossen. Der Nachvollzug in der Verordnung über das Inkasso und die Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen ist in Vorbereitung. Die anliegende Zusammenfassung gibt eine Übersicht über die wichtigsten Neuerungen: www.admin.ch. Bei Fragen wenden Sie sich an Christoph Loidl, Abteilungsleiter Alimentenhilfe, christoph.loidl@bs.ch.

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