Kantonales Unterstützungsprogramm für Gastronomie und Hotellerie startet am 3. Januar 2022

Ab 3. Januar 2022 können die Betriebe aus Gastronomie und Hotellerie ihre Anträge für das kantonale Unterstützungsprogramm einreichen. Der Regierungsrat hatte wegen der strengeren kantonalen Schutzmassnahmen diese neue Unterstützung für den Monat Dezember 2021 eingerichtet.

Der Regierungsrat hatte am 21. Dezember 2021 ein neues Unterstützungsprogramm für die Gastronomie und Hotellerie beschlossen (siehe Medienmitteilung vom 21. Dezember 2021). Dieses Programm steht im Zusammenhang mit den strengeren behördlichen Schutzmassnahmen, die der Kanton Basel-Stadt bereits im Dezember eingeführt hatte, noch bevor der Bundesrat diese für die ganze Schweiz beschloss.

Das kantonale Unterstützungsprogramm gilt somit nur für den Zeitraum vom 1. Dezember 2021 bis 31. Dezember 2021. Es richtet sich an basel-städtischen Gastronomie- und Hotelleriebetriebe, die besonders stark von den Schutzmassnahmen betroffen sind. Als besonders stark betroffen gelten Betriebe, die im Monat Dezember 2021 einen Umsatzverlust von über 40 Prozent gegenüber dem Durchschnitt von Dezember 2018 und 2019 erleiden. Der Unterstützungsbeitrag für diesen Monat ist dabei auf 50'000 Franken pro Unternehmen limitiert.

Der Regierungsrat wird weitere Unterstützungsmassnahmen beschliessen, koordiniert mit dem Bund, der im Januar 2022 das Härtefallprogramm II plant.

Die Anträge können ab 3. Januar 2022 eingereicht werden.

Hinweise:

Informationen und Antragsformulare unter: www.wsu.bs.ch/COVID-19/covid-19-unterstuetzung.html

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