Informationen zu den Überbrückungsleistungen des Bundes auf der Website des Amts für Sozialbeiträge

Auf der Website des Amts für Sozialbeiträge finden sich neu sämtliche Informationen zu den Überbrückungsleistungen (ÜL) des Bundes, die ab dem 1. Juli 2021 beantragt werden können.

Personen, die kurz vor dem Rentenalter ihre Arbeitsstelle verlieren und die nach Vollendung des 60. Altersjahres ausgesteuert werden und keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosenentschädigung haben, können unter bestimmten Voraussetzungen bis zum ordentlichen AHV-Rentenalter eine ÜL beanspruchen, die ihren Existenzbedarf ausreichend deckt. Auf der Website finden sich die Hinweise für die Voraussetzungen für den Anspruch auf ÜL und in Kürze werden auch die notwendigen Formulare aufgeschaltet werden.

 

  • Seite nicht gefunden

nach oben