Der Regierungsrat erhöht Härtefallgelder und vereinfacht die Regeln

Dank dem basel-städtische Härtefallprogramm konnten bereits 57 Mio. Franken an betroffene Betriebe ausbezahlt werden. Aufgrund des Andauerns der Covid-19-Massnahmen und der Bundesentscheide hat der Regierungsrat die Härtefallgelder um weitere 12 Mio. Franken erhöht. Gemeinsam mit den Bundesgeldern stehen somit neu insgesamt 237 Mio. Franken für Unternehmen mit Sitz in Basel-Stadt zur Verfügung. Gleichzeitig wurden die Regeln vereinfacht. Die basel-städtische Regelung ist in drei Punkten grosszügiger als die Bundesverordnung.

Die Totalrevision der basel-städtischen Härtefall-Verordnung war bereits angekündigt worden. Nun hat sie der Regierungsrat beschlossen. Ein Hauptpunkt der neuen Verordnung ist die geänderte Berechnung der Härtefall-Unterstützung: Bisher war die UVG-Lohnsumme 2019 ausschlaggebend. Neu erhalten die berechtigten Unternehmen eine pauschal festgelegte Fixkostenquote des erlittenen Umsatzausfalls. Anhand der neuen kantonalen Covid-19-Verordnung kann das Unternehmen die Höhe seiner Entschädigung selber berechnen.

In folgenden Bereichen ist die basel-städtische Regelung grosszügiger als der Bund:

  • Betriebe erhalten bereits ab einem Umsatzverlust von -20% (und nicht ab -40% Umsatzverlust) Härtefallgelder.
  • Die ausschlaggebenden Fixkostensätze sind in Basel-Stadt generell höher als in der Bundes-Verordnung. Im Kanton Basel-Stadt erhält zum Beispiel ein Gastro-Betrieb bei einem Umsatzverlust von 100'000 Franken eine Härtefall-Entschädigung von 31'000 Franken. Der Bundessatz sieht eine Entschädigung von 25'000 Franken vor.
  • In Basel-Stadt sind bereits Betriebe mit einem Jahresumsatz von 40'000 Franken anspruchsberechtigt, und nicht erst ab 50'000 Franken wie beim Bund.

Bereits eingereichte Gesuche werden automatisch nach der neuen Verordnung beurteilt. Falls zusätzliche Unterlagen nötig sind, werden diese nachverlangt. Es muss kein neues Gesuch eingereicht werden. Sofern schon Akontozahlungen geleistet worden sind, werden diese an die zustehende Härtefall-Zahlung angerechnet und die Differenz automatisch ausbezahlt. Nach Abschluss des Härtefall-Programms erhalten die Unternehmen eine detaillierte Abrechnung über die Höhe und Berechnung ihrer erhaltenen Leistung. 

Gemäss den neuen Bestimmungen unterstehen neu Grossunternehmen mit einem Umsatz von mehr als 5 Mio. Franken vollumfänglich den Regelungen des Bundesrechts. Somit erfolgt auch die Berechnung der Unterstützungsleistung nach den Vorgaben des Bundes. Bei Unternehmen mit weniger als 5 Mio. Umsatz definiert das kantonale Recht den Kreis der anspruchsberechtigten Betriebe, gewisse Mindestvoraussetzungen für einen Leistungsanspruch sowie die pauschalen Fixkostensätze. Für die Härtefall-Leistung gilt nach wie vor die Höchstgrenze der Beiträge von 20 % des durchschnittlichen Jahresumsatzes 2018 und 2019. Allerdings hat der Bund die absoluten Höchstbeträge pro Unternehmen von 750'000 Franken auf 1 Mio. Franken für Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als 5 Mio. Franken und auf 5 Mio. Franken für Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 5 Mio. Franken deutlich erhöht.

Insgesamt sind aktuell gut 57 Millionen Franken an die basel-städtischen Unternehmen ausbezahlt worden, davon rund 15 Millionen Franken aus dem kantonalen Fonds zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, dem Krisenfonds.

Aktuell haben über 520 Betriebe finanzielle Unterstützung aus dem Härtefall-Programm erhalten. Vor allem sind es Restaurants, Detailhandel, Freizeitbetriebe wie Fitnesszentren und Tanzstudios sowie Hotels. Ebenfalls berechtigt sind Caterings, Betriebe der Messe- und Eventtechnikbranche, Reiseunternehmen, Schausteller, Markthändlerinnen, Zulieferer für Restaurants und Hotels sowie Taxibetriebe. Das Fachgremium entscheidet weiterhin wöchentlich anhand eines beschleunigten Verfahrens über die eingegangenen und vollständigen Gesuche. Bisher sind 991 Gesuche beim Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt eingetroffen. Bei 656 Gesuchen sind der Entscheid und die Auszahlung schon erfolgt oder folgen bald. Bisher mussten 82 Gesuche abgewiesen werden, der Hauptgrund ist, dass viele abgewiesene Betriebe schon vor der Covid-19-Pandemie überschuldet waren.

Hinweise:

Mehr Informationen: www.hilfe-hgt.bs.ch

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