Vorlage zur Weiterentwicklung der IV verabschiedet

Die vereinigte Bundesversammlung hat am 19. Juni 2020 die Gesetzesrevision zum Bundesgesetz über die Invalidenversicherung beschlossen. Mit dieser Vorlage soll die IV weiterentwickelt und insbesondere für Kinder, Jugendliche und Menschen mit psychischer Beeinträchtigung verbessert werden.

Die Invalidenversicherung ist dank der Revisionen seit 2004 deutlich erfolgreicher geworden bei der beruflichen Eingliederung von Menschen mit Behinderung. Der Bundesrat und die Parlamente haben aber einen Handlungsbedarf  bei Kindern und Jugendlichen mit Gesundheitsproblemen und psychisch Kranken erkannt. Die Begleitung und die Zusammenarbeit der beteiligten Akteure sollen verbessert werden. Der Invalidisierung vorbeugen und die Eingliederung verstärken – diese Ziele werden mit der „Weiterentwicklung der Invalidenversicherung“ verfolgt. Im Zentrum steht eine intensivere Begleitung der Betroffenen. Die Vorlage ersetzt zudem das heutige Rentenmodell mit Schwellen durch ein stufenloses System.

Weitere Informationen auf der Seite des Bundesamts für Sozialversicherungen:

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