Verordnung des Kantons Basel-Stadt betreffend Covid-19

Umsetzung der verschärften kantonalen Covid-19 Verordnung des Kantons Basel-Stadt im Amt für Sozialbeiträge

Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt hat aufgrund der aktuellen Lage die Covid-19 Massnahmen verschärft. Die neuen Regeln betreffen auch die Amtsstellen des Kantons. Im Amt für Sozialbeiträge gilt darum ab heute Montag, 19. Oktober, eine Maskentragpflicht in den öffentlich zugänglichen Räumen. Die Öffnungszeiten und die telefonische Erreichbarkeit des ASB bleiben unverändert.

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