Prämienverbilligung
Für viele Haushalte sind die Krankenversicherungsprämien zu einer hohen Belastung geworden. Deshalb haben alle in Basel-Stadt versicherten Personen, deren Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt, Anspruch auf Prämienverbilligung. Der Regierungsrat hat die Einkommensgrenzen ab 1. Juli 2019 erhöht. Bei einer Versicherung in einem alternativen KVG-Versicherungsmodell wird ein zusätzlicher Betrag ausgerichtet (Bonus). Grundsätzlich werden alle besonderen Versicherungsformen berücksichtigt (Managed Care-, Hausarzt- oder Telemed-/ Apothekenmodelle und andere), nicht aber die blosse Wahl einer höheren Kostenbeteiligung (wählbare Franchise). Der Bonus muss jährlich neu durch das Einreichen der entsprechenden KVG-Versicherungspolicen nachgewiesen werden.
Die Prämienbeiträge werden im Kanton Basel-Stadt aufgrund eines einmaligen Antrags ausgerichtet. Für die Beitragsberechnung ist die aktuellste Steuerveranlagung massgebend. Weicht die Einkommens- und Vermögenssituation zum Zeitpunkt der Antragsstellung oder Überprüfung um mindestens 20 Prozent von der letzten Steuerveranlagung ab, basiert die Berechnung auf der aktuellen Einkommens- und Vermögenssituation (Jahreshochrechnung). Die Beiträge werden erstmals für den Monat nach Einreichung des Antrags ausgerichtet.
Die Auszahlung der Prämienbeiträge erfolgt direkt an die Krankenversicherer. Die Prämien werden entsprechend reduziert.