Prämienverbilligung

Für viele Haushalte sind die Krankenversicherungsprämien zu einer hohen Belastung geworden. Deshalb haben alle in Basel-Stadt versicherten Personen, deren Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt, Anspruch auf Prämienverbilligung. Der Regierungsrat hat die Einkommensgrenzen ab 1. Juli 2019 erhöht. Bei einer Versicherung in einem alternativen KVG-Versicherungsmodell wird ein zusätzlicher Betrag ausgerichtet (Bonus). Grundsätzlich werden alle besonderen Versicherungsformen berücksichtigt (Managed Care-, Hausarzt- oder Telemed-/ Apothekenmodelle und andere), nicht aber die blosse Wahl einer höheren Kostenbeteiligung (wählbare Franchise). Der Bonus muss jährlich neu durch das Einreichen der entsprechenden KVG-Versicherungspolicen nachgewiesen werden.

Die Prämienbeiträge werden im Kanton Basel-Stadt aufgrund eines einmaligen Antrags ausgerichtet. Für die Beitragsberechnung ist die aktuellste Steuerveranlagung massgebend. Weicht die Einkommens- und Vermögenssituation zum Zeitpunkt der Antragsstellung oder Überprüfung um mindestens 20 Prozent von der letzten Steuerveranlagung ab, basiert die Berechnung auf der aktuellen Einkommens- und Vermögenssituation (Jahreshochrechnung). Die Beiträge werden erstmals für den Monat nach Einreichung des Antrags ausgerichtet.

Die Auszahlung der Prämienbeiträge erfolgt direkt an die Krankenversicherer. Die Prämien werden entsprechend reduziert.

Bericht Prämienverbilligung 2023

Erklärvideo: Wie beantrage ich Prämienverbilligung im Kanton Basel-Stadt? (Untertitel in Deutsch)