Krankenversicherung

In der Schweiz gilt ein Versicherungsobligatorium. Personen mit Wohnsitz in Basel-Stadt sowie Grenzgängerinnen und Grenzgänger müssen eine Krankenversicherung abschliessen. Personen, für welche die Prämie eine grosse finanzielle Belastung darstellt, haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Prämienverbilligung. Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum Versicherungsobligatorium und zur Prämienverbilligung.

Prämienverbilligung

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Informationen über die Prämienverbilligung für die obligatorische Krankenversicherung: Voraussetzungen, Leistungen online berechnen, Antragsformulare.

Versicherungsobligatorium

Link zum Versicherungsobligatorium

Informationen zur Krankenversicherungspflicht: Geltungsbereich und Befreiungsgründe, Versicherungsmodelle, Zwangszuweisungen, Tipps zum Sparen.

Gleichwertige Rechtstitel nach Art. 64a KVG

Information betreffend Verlustscheine in der Krankenversicherung.