Krankenversicherung
In der Schweiz gilt ein Versicherungsobligatorium. Personen mit Wohnsitz in Basel-Stadt sowie Grenzgängerinnen und Grenzgänger müssen eine Krankenversicherung abschliessen. Personen, für welche die Prämie eine grosse finanzielle Belastung darstellt, haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Prämienverbilligung. Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum Versicherungsobligatorium und zur Prämienverbilligung.