Was müssen Sie tun?

  1. Füllen Sie das Gesuch um Inkassohilfe/Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen oder das Gesuch um Indexierung von Unterhaltsbeiträgen aus. Die Gesuche finden Sie bei den Formularen & Merkblättern.
  2. Nachdem Sie das Formular ausgefüllt haben, bitten wir Sie, dieses auszudrucken und zu unterschreiben.
  3. Legen Sie dem ausgefüllten Formular die erforderlichen Unterlagen bei.
  4. Senden Sie die Unterlagen an: Amt für Sozialbeiträge, Alimentenhilfe, Grenzacherstrasse 62, 4005 Basel.

Erforderliche Unterlagen für die Indexierung und die Inkassohilfe

  • Rechtstitel: Gerichtsurteil mit Rechtskraftbescheinigung, gerichtliche Verfügung, Entscheide mit Vollstreckbarkeitserklärung, genehmigter Unterhaltsvertrag. Ausländische Rechtstitel müssen in beglaubigter Kopie eingereicht werden; eine allfällige Übersetzung muss ebenfalls beglaubigt sein.
  • Bitte beachten Sie, dass wir das Gesuch um Inkassohilfe oder Indexierung nur bearbeiten können, wenn alle Unterlagen vorhanden sind. Wir behalten uns vor, allenfalls weitere Unterlagen einzuverlangen.

Erforderliche Unterlagen für die Bevorschussung

  • Rechtstitel: Gerichtsurteil mit Rechtskraftbescheinigung, gerichtliche Verfügung, Entscheide mit Vollstreckbarkeitserklärung, genehmigter Unterhaltsvertrag. Ausländische Rechtstitel müssen in beglaubigter Kopie eingereicht werden; eine allfällige Übersetzung muss ebenfalls beglaubigt sein.
  • Einkommensnachweis aller im Haushalt lebenden Personen der antragsstellenden Person, inkl. Konkubinatspartner/in, Kind/er in Erstausbildung bis 25 Jahre, auch wenn sie nicht im Haushalt leben (Lohn, Arbeitslosenentschädigung, Renten, Sozialversicherungen, Sonstiges).
  • Vermögensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen der antragsstellenden Person (Bank- und/oder Postkonti der letzten sechs Monate, sonstiges).
  • Geschäftsbilanz und Erfolgsrechnung (selbständig Erwerbstätige).
  • Lehrlingsvertrag/Schulbestätigung für minderjährige Kinder ab 16 Jahren (sofern die Kinder-/Ausbildungszulagen nicht durch den/die Gesuchsteller/in bezogen werden).
  • Lehrlingsvertrag/Schulbestätigung für volljährige Kinder ab 18 Jahren.

Bitte beachten Sie, dass wir die Berechnung oder Weiterführung der Alimentenbevorschussung nur bearbeiten können, wenn alle Unterlagen vorhanden sind.

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Was sind Ihre Pflichten?

Wir bitten Sie, uns alle folgenden persönlichen und wirtschaftlichen Änderungen umgehend, unaufgefordert und schriftlich zu melden:

  • jede Direktzahlung des Schuldners/der Schuldnerin
  • Adressänderung bzw. Wohnsitzwechsel aller beteiligten Personen
  • Wechsel oder Änderung des Bank- oder Postkontos
  • Änderungen im Zivilstand (Heirat, Scheidung, Adoption, Eintragung und Löschung registrierte Partnerschaft)
  • Änderung der Haushaltszusammensetzung (z.B. Geburt eines Kindes, Mitbewohner, Zuzug der unterhaltspflichtigen Person)
  • Abänderung des Rechtstitels (der neue Titel ist bei uns einzureichen; Urteile mit Rechtskraftbescheinigung und Entscheide mit Vollstreckbarkeitserklärung und bei Kindern Unterhaltsverträge mit Genehmigung der Kindes- und Erwachsenen-schutzbehörde, früher Vormundschaftsbehörde). Bei ausländischem Wohnort der unterhaltspflichtigen Person benötigen wir den neuen Rechtstitel in beglaubigter Kopie. 
  • Änderungen bezüglich Kinder- und Ausbildungszulagen (Anspruchsberechtigung, Beträge)
  • Bitte beachten Sie auch das Merkblatt "Meldepflicht"

bei Vorschüssen zusätzlich:

  • Veränderung der Einkommensverhältnisse um 20 Prozent
  • Veränderung der Vermögensverhältnisse
  • bei Kindern, die das 16. Lebensjahr erreicht haben oder die obligatorische Schulpflicht abgeschlossen haben: Ausbildungssituation (Aufgabe, Abbruch, Unterbruch oder Abschluss einer Ausbildung; bitte Schulbestätigung oder Kopie des Lehrvertrags beilegen) oder Aufnahme einer Erwerbstätigkeit
  • Mitbewohner, Veränderung der Anzahl Personen in der Wohnung
  • Geburt eines Kindes
  • Bitte beachten Sie auch das Merkblatt "Meldepflicht"

Zur Vermeidung von Lücken in der Auszahlung von Vorschüssen bitten wir Sie, jeweils rund einen Monat vor dem Ende der laufenden Periode mit der Alimentenhilfe Basel Kontakt aufzunehmen.

Damit wir Sie bei der Einforderung Ihrer Ansprüche vollumfänglich und kompetent unterstützen können, sind wir stets auf Ihre Mithilfe angewiesen. So gehen wir davon aus, dass Sie uns unaufgefordert auch alle persönlichen und wirtschaftlichen Veränderungen im Leben des Schuldners/der Schuldnerin mitteilen, die Ihnen bekannt sind. Bitte informieren Sie uns zudem rechtzeitig, falls Sie auf die Weiterführung der Bevorschussung verzichten.

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