Gesetzliche Grundlagen

Gesetze und Verordnungen zur Alimentenhilfe

Bundesverordnung über die Inkassohilfe bei familienrechtlichen Unterhaltsansprüchen (InkHV)
Die InkHV regelt den Rahmen der Inkassohilfe in der ganzen Schweiz und legt insbesondere fest, welche Leistungen die Fachstellen anzubieten haben.
Zur Verordnung

Harmonisierungsgesetz Sozialleistungen (SoHaG)
Das Harmonisierungsgesetz regelt die Grundsätze der Sozialleistungen im Kanton. Insbesondere definiert das Gesetz die massgebliche wirtschaftliche Haushaltseinheit und die Zusammensetzung des Einkommens. Dies schafft die Grundlage für die Berechnung der Alimentenbevorschussung.
Zum Gesetzestext

Harmonisierungsverordnung Sozialleistungen (SoHaV)
Die Harmonisierungsverordnung definiert Details für die Umsetzung, wie z.B. die Definition von Leistungsgrenzen und des anrechenbaren Einkommens. In der Verordnung ist festgelegt, was die Berechnungsgrundlage für Sozialleistungen ist und wann diese Berechnung durchgeführt, respektive erneuert werden muss.
Zur Verordnung

§ 47 bis § 47c des kantonalen Gesetzes betreffend Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (EG ZGB):
Die §§ 47 bis 47c EG ZGB regeln die Grundsätze der Alimentenbevorschussung, insbesondere die Voraussetzungen für den Bevorschussungsanspruch.
Zum Gesetzestext

Kantonale Alimentenbevorschussungsverordnung (ABVV)
Die ABVV regelt die Details der Leistungsvoraussetzungen für die Bevorschussung und die Ermittlung des konkreten Bevorschussungsanspruchs.
Zur Verordnung


UNO-Übereinkommen vom 20. Juni 1956 über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland (New Yorker Übereinkommen)
Das New Yorker Übereinkommen regelt das grenzüberschreitende Alimenteninkasso zwischen den Beitrittsstaaten des Abkommens.
Zum New Yorker Übereinkommen

 

 

nach oben

Bei der Alimentenhilfe anmelden

Machen Sie den Kurztest, welche Sozialleistungen für Sie in Frage kommen könnten.