Fragen & Antworten
Was muss ich unternehmen, um eine allfällige Alimentenbevorschussung zu erhalten?
Wir benötigen von Ihnen das Gesuchsformular. Dieses Gesuchsformular finden Sie unter der Rubrik Formulare & Merkblätter als Download. Das Gesuchsformular muss im Original beim Amt für Sozialbeiträge Basel-Stadt eingereicht werden. Es kann nicht via E-Mail eingereicht werden. Die erforderlichen Unterlagen sind dem Gesuchsformular in Kopie beizulegen.
Wie lange dauert die Bearbeitung des Gesuchs?
Nach Erhalt der vollständigen Unterlagen werden wir eine Bevorschussung prüfen. Diese Prüfung dauert in der Regel etwa 1 bis 2 Wochen.
Wann habe ich Anspruch auf Alimentenbevorschussung?
Der Anspruch besteht frühestens ab dem Monat, in dem das Gesuchsformular eingereicht wurde. Die Bevorschussung ist abhängig von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen. Ein rückwirkender Anspruch auf Alimentenbevorschussung besteht nicht. Dagegen kann das Inkasso ohne Alimentenbevorschussung bis maximal 6 Monate rückwirkend erfolgen.
Wie hoch ist die maximale Alimentenbevorschussung?
Wir bevorschussen die Kinderalimente höchstens bis zum Betrag der maximalen einfachen Waisenrente der AHV (aktuell 980 Franken pro Monat).
Werden die Ehegattenalimente bzw. Kinderzulagen/Ausbildungszulagen bevorschusst?
Nein. Es können nur die Alimente für minderjährige Kinder und Volljährige in Erstausbildung unter 25 Jahren bevorschusst werden. Für die Ehegattenalimente bzw. Kinder-/Ausbildungszulagen bieten wir nur Inkassohilfe an.
Ich erhalte die Alimente, aber keine Kinderzulagen von meinem Expartner. Kann ich bei Ihnen ein Inkasso für die Kinder-/ Ausbildungszulagen einreichen?
Inkassohilfe für die Kinder-/Ausbildungszulagen wird nur in Zusammenhang mit einem Alimenteninkasso gewährt.
Wer ist für die Festsetzung bzw. Abänderung der Unterhaltsverpflichtung zuständig?
Kinderalimente: Für die Festsetzung bzw. Abänderung der Kinderalimente ist das Gericht bzw. die KESB (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde) zuständig. Bei nichtehelichen Kindern und Einigkeit der Eltern kann die Festsetzung bzw. Abänderung der Unterhaltspflicht durch die KESB erfolgen. Bei Uneinigkeit der Eltern ist immer das Gericht zuständig.
Ehegattenalimente: Für die Abänderung von Ehegattenalimenten ist das Gericht zuständig.
Ich bin volljährig und in Erstausbildung und habe das 25. Altersjahr noch nicht erreicht. Welches sind die Voraussetzungen für die Bevorschussung?
Grundsätzlich gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei den minderjährigen Kindern (siehe Merkblatt Alimenteninkasso und Alimentenbevorschussung). Setzte das Gericht im Rechtstitel die Unterhaltspflicht über die Volljährigkeit hinaus fest, so kann das volljährige Kind das Gesuch um Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen für junge Erwachsene einreichen.
Ist die Unterhaltsregelung nur bis zur Volljährigkeit geklärt, so muss das volljährige Kind die Eltern einklagen. So kann es einen Rechtstitel mit einer Unterhaltspflicht über die Volljährigkeit hinaus erhalten.
Wie beantrage ich die Indexierung der Alimente
Die Indexierung der Alimente kann mit dem Gesuch um Indexierung von Unterhaltsbeiträgen beantragt werden. Dieses Gesuchsformular finden Sie unter der Rubrik Formulare & Merkblätter als Download.