Was müssen Sie tun?

Für Anträge von Einwohnerinnen und Einwohnern des Kantons Basel-Stadt ist das Amt für Sozialbeiträge zuständig.

Melden Sie sich bitte telefonisch und vereinbaren mit der für Sie zuständigen Person einen Termin. Damit Ihre Anspruchsberechtigung geprüft und die Höhe der Leistungen bestimmt werden kann, sind verschiedene Unterlagen erforderlich. So müssen laufende Einnahmen, allfälliges Vermögen und bestimmte Ausgaben belegt werden. Ihr Ansprechpartner, Ihre Ansprechpartnerin wird Sie auch gerne telefonisch über die konkret erforderlichen Unterlagen informieren.

Informationen: Anmeldung für Ergänzungsleistungen zur AHV und IV

Was sind Ihre Pflichten?

Bitte melden Sie uns Veränderungen in persönlichen und/oder finanziellen Verhältnissen unaufgefordert und rechtzeitig.

Merkblatt Ihre Meldepflicht