Gesetzliche Grundlagen
Sowohl das Bundesgesetz wie auch das kantonale Gesetz definieren die Grundsätze für die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV im Kanton Basel-Stadt. Die zugehörigen Verordnungen konkretisieren die Gesetzestexte.
Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur AHV und IV (ELG)
Das ELG dient in der Schweiz dazu, die Bevölkerung im Armutsfall finanziell abzusichern.
zum Gesetzestext
Verordnung über Ergänzungsleistungen zur AHV und IV (ELV)
Die ELV führt das ELG aus und vervollständigt dieses.
zum Gesetzestext
Wegleitung über die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV (WEL)
Mit der WEL gibt der Bund den Kantonen vor, wie die Ergänzungsleistungen zu berechnen sind.
zur Wegleitung
Gesetz über die Einführung des Bundesgesetzes über die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV sowie Beihilfen (EG/ELG)
Mit dem EG/ELG regelt der Kanton Basel-Stadt die Ergänzungsleistungen, soweit diese nicht schon durch das Bundesrecht festgelegt werden.
zum Gesetzestext
Verordnung betreffend Ergänzungsleistungen und Beihilfen zur AHV und IV (VELG)
Die VELG führt das EG/ELG aus und vervollständigt dieses.
zur Verordnung
Verordnung über die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten bei den Ergänzungsleistungen (KBV)
Die KBV legt fest, was Krankheits- und Behinderungskosten sind und regelt deren Vergütung.
zur Verordnung
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