Wer hat Anspruch auf Ergänzungsleistungen und/oder Beihilfe?

Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben im Kanton Basel-Stadt wohnhafte Rentnerinnen und Rentner, die eine Rente der AHV oder IV beziehen und in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben, bzw. hohe Krankheits- oder Heimkosten haben. Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und das Einkommen nicht die minimalen Lebenskosten decken.

Voraussetzungen für den Bezug von Ergänzungsleistungen sind:

  • Eigener Anspruch auf eine Rente der AHV/IV, ein IV-Taggeld oder eine  Hilflosenentschädigung der AHV/IV.
  • Wohnsitz und tatsächlicher Aufenthalt in der Schweiz.
  • Schweizer oder EU/EFTA-Bürgerrecht oder ein mindestens zehnjähriger, ununterbrochener Wohnsitz in der Schweiz; Flüchtlinge oder Staatenlose müssen seit fünf Jahren in der Schweiz leben.
  • Personen, die infolge fehlender AHV- und IV-Beiträge keinen Anspruch auf eine Rente haben, können unter gewissen Voraussetzungen einen Anspruch auf Ergänzungsleistungen geltend machen.
  • Alleinstehende Personen haben nur mit einem Reinvermögen von weniger als 100‘000 Franken Anspruch auf Ergänzungsleistungen. Für Ehepaare liegt diese Eintrittsschwelle bei 200‘000 Franken, für Kinder bei 50‘000 Franken. Der Wert von selbstbewohnten Liegenschaften wird für die Berechnung der Eintrittsschwelle nicht berücksichtigt.

Voraussetzungen für den Bezug von Beihilfen

Die Beihilfen werden in der Regel als Zusatzleistung zu den Ergänzungsleistungen ausgerichtet. Anspruch haben nur Personen, die während den letzten 15 Jahren zehn Jahre Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt hatten.