Ergänzungsleistungen zur AHV und IV
Ergänzungsleistungen und Beihilfen sind Zusatzleistungen zur eidgenössischen Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und zur Invalidenversicherung (IV). Diese Leistungen sind für Rentnerinnen und Rentner bestimmt, die in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben, bzw. hohe Krankheits- oder Heimkosten haben. Sie sichern den Bezügerinnen und Bezügern ein angemessenes Mindesteinkommen.
Ergänzungsleistungen bestehen aus:
- jährlichen Leistungen, die monatlich ausbezahlt werden
- sowie der zusätzlichen Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten
Personen, welche die rechtlichen, persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen erfüllen, haben einen gesetzlichen Anspruch auf diese Leistungen. Die Leistungen sind nicht rückzahlbar, auch dann nicht, wenn sich die Einkommens- oder Vermögenssituation zu einem späteren Zeitpunkt wesentlich verbessert.
Während die Ergänzungsleistungen gesamtschweizerisch geregelt und vom Bund mitfinanziert sind, handelt es sich bei den Beihilfen um rein kantonale Leistungen. Ergänzungsleistungen und Beihilfen können beim Amt für Sozialbeiträge beantragt werden.