Anerkennung
Im Rahmen des Systemwechsels der Behindertenhilfe Basel-Stadt ist das Verfahren zur Anerkennung von Leistungen und Leistungserbringenden neu erarbeitet worden.
Voraussetzungen und Prozess der Anerkennung sind durch das Gesetz über die Behindertenhilfe (BHG, §§ 27ff.) sowie die ausführenden Bestimmungen der Verordnung über die Behindertenhilfe (BHV, §§ 40ff.) geregelt.
Gemäss BHG und BHV wird die Anerkennung durch das Amt für Sozialbeiträge erteilt. Die Richtlinien bilden die detaillierte und ausformulierte Umsetzung der Gesetzestexte. Sie gelten für den stationären (IFEG und IVSE) sowie den ambulanten Bereich gleichermassen und sind hier abrufbar.
Grundlagendokumente
Voraussetzungen, Bedingungen, Standards und Beurteilungsprozess für die Anerkennung einer Leistung durch die Behindertenhilfe sind in den entsprechenden Richtlinien festgehalten und detailliert beschrieben. Die diesbezügliche Checkliste soll sowohl Gesuchstellern als auch der Abteilung Behindertenhilfe als Arbeitsinstrument dienen.
Anerkennungsrichtlinien
Vorlagen
Bei vielen der einzureichenden Dokumente eines Anerkennungsantrages ist die Form grundsätzlich frei wählbar. Hingegen sind die nachfolgenden Vorlagen für die jeweiligen Themenbereiche zwingend zu verwenden.
Anerkennung Vorlage Fachpersonalquote
Anerkennung Vorlage Leistungsbeschrieb AWB
Anerkennung Vorlage Leistungsbeschrieb IFEG BW
Anerkennung Vorlage Leistungsbeschrieb IFEG TS (BA/BT)
Anerkennung Vorlage Vollständigkeitserklärung