Abteilung Behindertenhilfe

Abteilungsleitung
Christoph Fenner
E-Mail: christoph.fenner@bs.ch
Tel.: +41 61 267 84 78

Die Abteilung Behindertenhilfe hat folgende Aufgabenbereiche:

Leistungsentwicklung

Damit allen Menschen mit einer Behinderung ein möglichst umfassendes und den Bedürfnissen entsprechendes Angebot zur Verfügung steht, muss dieses in Zusammenarbeit mit privaten Trägerschaften und mit kantonalen Leistungserbringern geplant und sorgfältig aufeinander abgestimmt werden. Der Kanton kann dazu gemäss Anerkennungsrichtlinien mit Institutionen eine Leistungsvereinbarung abschliessen, welche die Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit regelt. Zudem braucht es eine periodische Bedarfsplanung, um zu gewährleisten, dass behinderten Personen mit Wohnsitz in Basel-Stadt ein Angebot an Einrichtungen und Leistungen zur Verfügung steht, das ihren Bedürfnissen in angemessener Weise Rechnung trägt.

Die Trägerschaften werden bezüglich der Finanzierung ihres Angebots bei Bedarf beraten. Auch werden Standards, Kriterien und Kennzahlen zur finanziellen und qualitativen Beurteilung von Einrichtungen und Konzepten entwickelt. Zudem versichert sich der Kanton, dass die Trägerschaften die Beiträge des Kantons im Sinne der Leistungsvereinbarung einsetzen.

Für diesen Bereich zuständig sind:

Katharina Eiler
E-Mail: katharina.eiler@bs.ch
Tel.: +41 61 267 21 05

Jens Gebert
E-Mail: jens.gebert@bs.ch
Tel.: +41 61 267 85 04

Stefan Tomka
E-Mail: stefan.tomka@bs.ch
Tel.: +41 61 267 84 61

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Administration

Anmeldeverfahren:

Mit der Einführung des neuen Gesetzes über die Behindertenhilfe (BHG) per 1. Januar 2017 werden Leistungen der Behindertenhilfe am Bedarf des einzelnen ausgerichtet. Personen mit Behinderung müssen sich daher vor Leistungsbezug zur Individuellen Bedarfsermittlung beim Kanton Basel-Stadt anmelden. Die entsprechenden Formulare finden Sie hier.

Kostenübernahme:

Der Kanton Basel-Stadt sichert seinen Einwohnerinnen und Einwohnern mit einer Behinderung Leistungen zu, die sie für ein möglichst selbstständiges Leben benötigen. Wer diese Leistungen der Behindertenhilfe nutzen möchte, benötigt dazu eine Kostenübernahmegarantie (KÜG). Diese erstellt die Abteilung Behindertenhilfe. Kostenübernahmegarantie beinhaltet alle relevanten Informationen rund um den Leistungsbezug.

Buchhaltung:

Auf Basis der Kostenübernahmegarantie finanziert der Kanton Basel-Stadt die Leistungserbringung mittels der dort garantierten Kantonsbeiträge. Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel durch den Leistungserbringenden auf Basis der dort angegebenen Fakturierung. Bei Wohnleistungen besteht eine Kostenbeteiligung seitens Person mit Behinderung. Diese kann ggf. via Ergänzungsleistungen übernommen werden.

Kontaktangaben:

E-Mail: behindertenhilfe@bs.ch

Verschlüsselte E-Mailadresse: behindertenhilfe.bs@hin.ch
Zentrale Rufnummer: Tel.: +41 61 267 84 86

Für diesen Bereich zuständig sind:

Barbara Burkhard
Tel.: +41 61 267 84 34

Kathrin Klinger
Tel.:+41 61 267 56 36

Ipek Senpinar
Tel.:+41 61 267 48 33

Elif Tankut
Tel.: +41 61 267 44 06

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Aufsicht und Bedarfsermittlung

Im Interesse der Nutzenden überprüft die Aufsicht die Einhaltung der Anerkennungsvorschriften und Qualitätsstandards in den Einrichtungen der Behindertenhilfe. So kann eine optimale Qualität des Angebots sichergestellt werden.

Die Orientierung der Leistungen der Behindertenhilfe am individuellen Unterstützungsbedarf der Person mit Behinderung soll mit dem Verfahren zur Individuellen Bedarfsermittlung sichergestellt werden.

Für diesen Bereich zuständig sind:

Matthias Pfiffner
E-Mail: matthias.pfiffner@bs.ch
Tel.: +41 61 267 84 74

Johanna Sührk
E-Mail: johanna.suehrk@bs.ch
Tel.: +41 61 267 84 81

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