Gesetzliche Grundlagen

Die gesetzlichen Grundlagen zu den Beiträgen für die Miete einer rollstuhlgängigen Wohnung finden Sie in diesen Gesetzen und Verordnungen:

Kantonales Wohnraumförderungsgesetz (WRFG)

§ 16b des Gesetzes legt fest, dass der Kanton auf Antrag einkommensabhängige Beiträge für die Miete einer rollstuhlgängigen Wohnung gewährt.
Zum Gesetzestext

Kantonale Wohnraumförderungsverordnung (WRFV)

Die Verordnung zum Gesetz legt unter anderem die Voraussetzungen fest, die für Beiträge erfüllt werden müssen. Auch die Höhe der Beiträge wird in der Verordnung geregelt.
Zum Gesetzestext

nach oben

Für Mietzinsbeiträge für eine rollstuhlgängige Wohnung anmelden.

Machen Sie den Kurztest, welche Sozialleistungen für Sie in Frage kommen.