Mietbeiträge für rollstuhlgängiges Wohnen

Wenn Sie auf einen Rollstuhl angewiesen sind und in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben, könnten Sie Beiträge für die Miete einer rollstuhlgängigen Wohnung erhalten.

Die Beiträge betragen zwischen 125 Franken und 500 Franken pro Monat.

Wichtig zu wissen

  • Ihr Anspruch auf Mietzinsbeiträge beginnt im Monat, nachdem Sie den Antrag eingereicht haben. Rückwirkende Beiträge sind nicht möglich.
  • Sie müssen Anspruch auf Prämienverbilligung haben, um sich anzumelden. Wenn Sie Ergänzungsleistungen zur AHV/IV oder Sozialhilfe beziehen, haben Sie keinen Anspruch. Beiträge für die Miete einer rollstuhlgängigen Wohnung sind bereits in diesen Leistungen enthalten.

Für Mietzinsbeiträge für eine rollstuhlgängige Wohnung anmelden.

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