Beiträge für die Miete einer rollstuhlgängigen Wohnung

Hindernisfreie Wohnungen (SIA-Norm 500) werden im Durchschnitt teurer angeboten als vergleichbare Unterkünfte, da es sich um neuere Bauten handelt. Dauerhaft auf einen Rollstuhl angewiesene Personen sind von höheren Wohnkosten betroffen und haben eine eingeschränktere Auswahl. Personen, die auf eine rollstuhlgängige Wohnung angewiesen sind und in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben, können vom Kanton einen Beitrag an die Miete erhalten. 

Die Beiträge betragen zwischen 125 Franken bis 500 Franken pro Monat.
 

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