Trockenheit: Waldbrandgefahr unverändert – Gefährdung der Fischbestände

Die Waldbrandgefahr im Kanton Basel-Stadt ist unverändert gross. Das bestehende Feuerentfachungsverbot im Wald und im Waldrandbereich vom 26. Juli 2018 bleibt unverändert bis auf Widerruf in Kraft. Aufgrund der hohen Wassertemperaturen wird in Absprache mit der zuständigen Behörde im Kanton Basel-Landschaft ein Bade- und Betretungsverbot für Mensch und Tier auf bestimmten Abschnitten im Unterlauf der Birs erlassen. Beide Verbote gelten bis auf Widerruf.

Die hohen Temperaturen und die geringen Niederschläge machen der Natur zusehends zu schaffen. Die Folgen sind ausgetrocknete Böden und ein bereits jetzt einsetzender Blattfall in den Wäldern sowie tiefe Wasserstände und hohe Wassertemperaturen in den Bächen und Flüssen. Daran werden die prognostizierte leichte Abkühlung und Kleinstmengen an Regen in den kommenden Tagen wenig ändern. Die innerhalb des Wirtschafts- und Sozialdepartementes Basel-Stadt für die Fischerei bzw. den Wald zuständigen Fachstellen haben darum in Absprache mit den zuständigen Stellen in Baselland beschlossen, das bestehende Feuerentfachungsverbot beizubehalten und ein Badeverbot an der Birs zu erlassen.

Schutz gefährdeter Fischbestände

Der tiefe Wasserstand in Verbindung mit den hohen Wassertemperaturen in den Flüssen und Bächen führt bei der Fischfauna zum Hitzestress. Die Fische suchen darum kühlere und sauerstoffhaltigere Gewässerbereiche auf. Aus diesem Grund sind in den letzten Tagen Hunderte von „Nasen“, eine in der Schweiz vom Aussterben bedrohte Fischart, aus dem warmen Rhein in die kühlere Birs bis zur Redingbrücke aufgestiegen. Das gleiche gilt auch für die Kühle liebende Aesche, die bei Wassertemperaturen über 25 Grad Celsius vom Hitzetod bedroht ist.

Um das Überleben dieser gefährdeten Fische zu ermöglichen, beschliesst die Fischereibehörde des Amts für Umwelt und Energie Basel-Stadt - in Abstimmung mit der zuständigen Stelle in Baselland, ein sofortiges Bade- und Betretungsverbot für die Birs an den signalisierten Stellen zwischen der Zürcher- / Hauptstrassenbrücke und der Redingbrücke. Das Betretungsverbot gilt für Menschen und Haustiere bis auf Widerruf. Das Verbot ist auch die Folge davon, dass der letzte Woche erfolgte Appell der Fischereibehörden, freiwillig auf das Baden in der Birs zu verzichten, kaum Wirkung erzielte.

Das bereits angeordnete Badeverbot für die Wiese (von der Freiburgerstrasse bis zum Wehr Schliesse) bleibt bis auf Weiteres bestehen. Ausdrücklich erlaubt ist das Baden im Rhein.

Weiterhin kein Feuer im Wald und in Waldesnähe – Dank an die Bevölkerung

Die weiterhin geringen Niederschlagsmengen und der aktuell zu beobachtende, vorzeitige Laubfall vieler Waldbäume sorgen dafür, dass das Risiko für Waldbrände nicht kleiner wird, auch wenn die Tageshöchstemperatur in den kommenden Tagen deutlich sinkt. Das geltende Feuerverbot im Wald und in Waldnähe bis zu 200 Metern Entfernung vom 26. Juli 2018 bleibt unverändert bis auf Widerruf in Kraft.

Dieser vorzeitige Blattfall ist eine natürliche und effiziente Reaktion der Bäume, den Wasserbedarf gegen Null sinken zu lassen. Vorausgesetzt Herbst und Winter bringen die erforderlichen Niederschläge, werden die meisten Bäume im Frühjahr wieder austreiben. Zudem kann bei vielen Buchen eine überdurchschnittliche Samenbildung (Mast) beobachtet werden, was ebenfalls zu einer (unbedenklichen) Braunfärbung der Krone führt. In Verbindung mit den Spätfolgen des Sturms Burglind im Januar dieses Jahres ist aufgrund der Trockenheitsschäden mit einer Zunahme von Zwangsnutzungen zu rechnen.

Das Amt für Wald beider Basel dankt der Bevölkerung für das bisher vorbildliche Einhalten des bestehenden Feuerverbots. Die Einwohnerinnen und Einwohner tragen damit massgeblich zur Verhinderung von Wald- und Flurbränden bei. Gleichzeitig erinnert das Amt auch daran, bei Waldbesuchen erhöhte Aufmerksamkeit walten zu lassen und Absperrungen strikte zu beachten. Es ist weiterhin mit spontanen Astabbrüchen und umstürzenden Bäumen zu rechnen.

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