Feuerverbot im Wald und an Waldrändern bleibt in Kraft – Badeverbot in Abschnitten von Birs und Wiese gilt weiterhin

Gemeinsame Medienmitteilung des Departements für Wirtschaft, Soziales und Umwelt sowie des Bau- und Verkehrsdepartements

Aufgrund der mehrheitlich nur spärlich ausgefallenen Niederschläge und der prognos-tizierten hohen Temperaturen bleibt die Waldbrandgefahr in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft nach wie vor hoch. Das bestehende Feuerverbot für den Wald und den Waldrand bleibt daher weiterhin in Kraft. Ebenfalls in Kraft bleibt bis auf Widerruf das Badeverbot in der Birs in Birsfelden (Abschnitt Zürcherstrasse bis Redingstrasse) sowie in der Wiese (Abschnitt Freiburgerstrasse bis zum Wehr Schliesse). Die Verlängerung der Verbote erfolgt in Absprache mit den Behörden im Kanton Basel-Landschaft.

Weiterhin hohe Waldbrandgefahr

Die Wetterprognosen für die nächsten Tage zeigen keine langanhaltenden und flächendeckenden Niederschläge, welche die Situation im Wald ändern würden. Die Waldbrandgefahrenstufe bleibt somit in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft unverändert hoch. Das im Wald und in Waldesnähe bis zu 200 Metern Entfernung geltende absolute Feuerverbot bleibt daher in Kraft. Es ist verboten, im Wald und an Waldrändern Feuer zu entfachen. Dies gilt auch für eingerichtete Feuerstellen sowie für Grills aller Art. Mit den nötigen Vorsichtsmassnahmen darf man hingegen im Siedlungsgebiet grillieren. Es ist verboten, im Wald und in Waldesnähe Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen. Das Verbot beinhaltet auch das Steigenlassen von Heissluft-Ballons und Himmelslaternen (gekauft oder selbstgebastelt), welche durch offenes Feuer angetrieben werden.

Weiterhin Gefährdung der Fischbestände                               

Der Rhein ist immer noch deutlich wärmer als die Birs und die Wiese, weshalb sich viel Fische, insbesondere Forellen, Äschen und Nasen vorzugsweise in Birs und Wiese aufhalten. Zudem sind die Wasserstände in den Zuflüssen nach wie vor tief. Die Fische, die sich in den tieferen Gewässerstellen aufhalten, haben dadurch noch keine ausreichenden Ausweichmöglichkeiten. Damit sich das ändert, braucht es eine längere Regenphase, so dass die Gewässer eine konstant höhere Wasserführung aufweisen und die Fische sich wieder auf das gesamte Gewässer verteilen können. Das Badeverbot in der Birs in Birsfelden (Abschnitt Zürcherstrasse bis Redingstrasse) sowie in der Wiese (Abschnitt Freiburgerstrasse bis zum Wehr Schliesse)  bleibt daher zum Schutz der Fische weiterhin und bis auf Widerruf in Kraft.

Weiterhin Vorsicht in Parkanlagen

Die Hitze und Trockenheit setzt auch den Bäumen in Parkanlagen zu. Das Risiko für plötzliche Astabbrüche ist auch bei gesunden Bäumen gross. Parkbesucher sollen sich nicht unter grossen Baumkronen mit ausladenden Ästen aufhalten. Das Grillieren in Parkanlagen ist erlaubt. Die Stadtgärtnerei bittet Parkbesucher, den Grill nur auf bewässerten, grünen Rasenflächen oder befestigten Flächen zu platzieren. Der Abstand zu Bäumen, Sträuchern und trockenen Vegetationsflächen muss mindestens zwei Meter betragen.

Hinweise:

Medienmitteilung Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt vom 9. August 2018: Trockenheit: Waldbrandgefahr unverändert – Gefährdung der Fischbestände

Medienmitteilung Bau- und Verkehrsdepartement vom 30. Juli 2018: Stadtgärtnerei warnt vor Astabbrüchen in Parkanlagen

 

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