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Prämienverbilligung
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Für viele Haushalte sind die Krankenversicherungsprämien zu einer hohen Belastung geworden. Deshalb haben alle in Basel-Stadt versicherten Personen, deren Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt, Anspruch auf Prämienverbilligung.

Die Prämienbeiträge werden im Kanton Basel-Stadt aufgrund eines einmaligen Antrags ausgerichtet. Für die Beitragsberechnung ist die aktuellste Steuerveranlagung massgebend. Weicht die Einkommens- und Vermögenssituation zum Zeitpunkt der Antragsstellung um über 20% von der letzten Steuerveranlagung ab, basiert die Berechnung auf der aktuellen Einkommens- und Vermögenssituation. Die Beiträge werden erstmals für den Monat nach Einreichung des Antrags ausgerichtet.

Die Auszahlung der Prämienbeiträge erfolgt direkt an die Krankenversicherer. Die Prämien werden entsprechend reduziert.

Grenzacherstr. 62
Postfach, 4005 Basel
Tel. 061 267 87 11
Fax 061 267 86 44
E-Mail: asb-pv@bs.ch

Standorte und Öffnungszeiten

Icon: Format pdf Harmonisierungsgesetz (SoHaG)

Icon: Format pdf Harmonisierungs-verordnung (SoHaV)

Icon: Format pdf Gesetz über die Krankenversicherung (GKV)

Icon: Format pdf Verordnung über die Krankenversicherung (KVO)

Icon: Format pdf Bericht Prämienverbilligung 2010