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Für viele Haushalte sind die Krankenversicherungsprämien zu einer hohen Belastung geworden. Deshalb haben alle in Basel-Stadt versicherten Personen, deren Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt, Anspruch auf Prämienverbilligung.
Die Prämienbeiträge werden im Kanton Basel-Stadt aufgrund eines einmaligen Antrags ausgerichtet. Für die Beitragsberechnung ist die aktuellste Steuerveranlagung massgebend. Weicht die Einkommens- und Vermögenssituation zum Zeitpunkt der Antragsstellung um über 20% von der letzten Steuerveranlagung ab, basiert die Berechnung auf der aktuellen Einkommens- und Vermögenssituation. Die Beiträge werden erstmals für den Monat nach Einreichung des Antrags ausgerichtet.
Die Auszahlung der Prämienbeiträge erfolgt direkt an die Krankenversicherer. Die Prämien werden entsprechend reduziert.
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Grenzacherstr. 62 Postfach, 4005 Basel Tel. 061 267 87 11 Fax 061 267 86 44 E-Mail: asb-pv@bs.ch
Standorte und Öffnungszeiten
Harmonisierungsgesetz (SoHaG)
Harmonisierungs-verordnung (SoHaV)
Gesetz über die Krankenversicherung (GKV)
Verordnung über die Krankenversicherung (KVO)
Bericht Prämienverbilligung 2010
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