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Beiträge an Ihre Krankenversicherungsprämie
Für viele Haushalte sind die Krankenversicherungsprämien zu einer hohen Belastung geworden. Alle im Kanton Basel-Stadt Versicherten haben Anspruch auf Prämienverbilligung, sofern das Einkommen unter Berücksichtung des Vermögens sowie der Abzugsmöglichkeiten die festgelegten Einkommensgrenzen nicht übersteigt.
Die Prämienbeiträge werden im Kanton Basel-Stadt aufgrund eines einmaligen Antrags ausgerichtet. Für die Beitragsberechnung ist die aktuellste Steuerveranlagung massgebend. Weicht die Einkommens- und Vermögenssituation zum Zeitpunkt der Antragsstellung um über 20% von der letzten Steuerveranlaugung ab, basiert die Berechung auf der aktuellen Einkommens- und Vermögenssituation. Die Beiträge werden erstmals für den Monat nach Einreichung des Antrages ausgerichtet.
Die Auszahlung der Prämienbeiträge erfolgt direkt an die Krankenversicherer. Die Prämien werden entsprechend reduziert. Der Abzug ist auf dem Krankenversicherungsausweis ersichtlich.
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Grenzacherstr. 62 Postfach, 4005 Basel Tel. 061 267 87 11 Fax 061 267 86 44 E-Mail: asb-pv@bs.ch
Harmonisierungsgesetz (SoHaG)
Harmonisierungs-verordnung (SoHaV)
Gesetz über die Krankenverischerung (GKV)
Verordnung über die Krankenversicherung (KVO)
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