zum Text Logo: Baselstab / Basel-Stadt Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt Amt für Sozialbeiträge
Navigation Hauptkapitel / Home / Über uns / Leistungen / Formulare und Merkblätter / Fragen und Antworten / Links / /
Metanavigation Suche / Kontakt
Prämienverbilligung
Navigation Unterkapitel Prämienverbilligung
- Einkommensgrenzen und Prämienbeiträge
- Berechnungsbeispiele
- Was müssen Sie tun?
- Wie kann ich bei der Krankenversicherung sparen?
- Formulare/Merkblätter
- Fragen/Antworten
- Links
Versicherungs-
obligatorium
Ergänzungsleistungen und kantonale Beihilfen
Mietzinsbeiträge
Opferhilfe
Alimentenhilfe
Behindertenhilfe
Beiträge an Ihre Krankenversicherungsprämie

Für viele Haushalte sind die Krankenversicherungsprämien zu einer hohen Belastung geworden. Alle im Kanton Basel-Stadt Versicherten haben Anspruch auf Prämienverbilligung, sofern das Einkommen unter Berücksichtung des Vermögens sowie der Abzugsmöglichkeiten die festgelegten Einkommensgrenzen nicht übersteigt.

Die Prämienbeiträge werden im Kanton Basel-Stadt aufgrund eines einmaligen Antrags ausgerichtet. Für die Beitragsberechnung ist die aktuellste Steuerveranlagung massgebend. Weicht die Einkommens- und Vermögenssituation zum Zeitpunkt der Antragsstellung um über 20% von der letzten Steuerveranlaugung ab, basiert die Berechung auf der aktuellen Einkommens- und Vermögenssituation. Die Beiträge werden erstmals für den Monat nach Einreichung des Antrages ausgerichtet.

Die Auszahlung der Prämienbeiträge erfolgt direkt an die Krankenversicherer. Die Prämien werden entsprechend reduziert. Der Abzug ist auf dem Krankenversicherungsausweis ersichtlich.

Grenzacherstr. 62
Postfach, 4005 Basel
Tel. 061 267 87 11
Fax 061 267 86 44
E-Mail: asb-pv@bs.ch


Icon: Format pdf Harmonisierungsgesetz (SoHaG)

Icon: Format pdf Harmonisierungs-verordnung (SoHaV)

Icon: Format pdf Gesetz über die Krankenverischerung (GKV)

Icon: Format pdf Verordnung über die Krankenversicherung (KVO)