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Opfer von Straftaten haben unter bestimmten Voraussetzungen Ansprüche auf staatliche Entschädigung und/oder Genugtuung. Diese Ansprüche können auch die Angehörigen des Opfers geltend machen, wenn ihnen Zivilansprüche gegenüber dem Täter/der Täterin zustehen.

Eine Entschädigung ist eine Leistung, die zur Deckung eines materiellen Schadens ausgerichtet wird (z.B. Erwerbsausfall, Versorgerschaden, Bestattungskosten).

Eine Genugtuung ist eine Leistung, die den sogenannten immateriellen Schaden decken soll (z.B. psychische Leiden, erlittene Ängste und Schmerzen).

Im Kanton Basel-Stadt bearbeitet das Amt für Sozialbeiträge (ASB) die Gesuche von Opfern.

Grenzacherstr. 62
Postfach, 4005 Basel
Tel. 061 267 86 65/66
Fax 061 267 86 44
E-Mail: asb@bs.ch

Standorte und Öffnungszeiten

Icon: Format pdf Opferhilfegesetz (OHG)

Icon: Format pdf Opferhilfeverordnung (OHV)

Icon: Format pdf Einführungsgesetz zum Opferhilfegesetz (EG OHG)

Icon: Format pdf Opferhilfegesetz alt (aOHG)

Icon: Format pdf Opferhilfeverordnung alt (aOHV)

Icon: Format pdf Jahresbericht Opferhilfe 2012