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Ergänzungsleistungen und kantonale Beihilfen sind Zusatzleistungen zur eidgenössischen Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und zur Invalidenversicherung (IV). Diese Leistungen sind für Rentnerinnen und Rentner bestimmt, die in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben, bzw. hohe Krankheits- oder Heimkosten haben. Sie sichern den Bezügerinnen und Bezügern ein angemessenes Mindesteinkommen.
Ergänzungsleistungen bestehen aus: • jährlichen Leistungen, die monatlich ausbezahlt werden • sowie der zusätzlichen Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten
Personen, welche die rechtlichen, persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen erfüllen, haben einen gesetzlichen Anspruch auf diese Leistungen. Die Leistungen sind nicht rückzahlbar, auch dann nicht, wenn sich die Einkommens- oder Vermögenssituation zu einem späteren Zeitpunkt wesentlich verbessert.
Während die Ergänzungsleistungen gesamtschweizerisch geregelt und vom Bund mitfinanziert sind, handelt es sich bei den kantonalen Beihilfen um rein kantonale Leistungen. Ergänzungsleistungen und kantonale Beihilfen können beim Amt für Sozialbeiträge beantragt werden.
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Ergänzungsleistungen und kantonale Beihilfen Grenzacherstr. 62 Postfach, 4005 Basel Tel. 061 267 86 65/66 Fax 061 267 86 44 E-Mail: asb@bs.ch
Bereich Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten Grenzacherstr. 62 Postfach, 4005 Basel Tel. 061 267 91 00 Fax 061 267 86 44 E-Mail: asb-elkk@bs.ch
Standorte und Öffnungszeiten
Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur AHV und IV (ELG)
Verordnung über Ergänzungsleistungen zur AHV und IV (ELV)
Gesetz über die Einführung des Bundesgesetzes über die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV sowie kantonaler Behilfen (EG/ELG)
Verordnung betreffend Ergänzungsleistungen und kantonale Beihilfen zur AHV und IV (VELG)
Verordnung über die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten bei den Ergänzungsleistungen (KBV)
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