Menschen mit einer Behinderung....
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Gleichstellung
| Menschen mit einer Behinderung sind ihren Mitmenschen in allen Lebensbereichen gleichgestellt. |
Menschen mit einer Behinderung haben die gleichen Chancen zur Lebensgestaltung wie Menschen ohne Behinderung. Gleichstellung beinhaltet den Abbau von Barrieren aller Art, welche Menschen mit einer Behinderung den Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen und allgemein gültigen Rechtsansprüchen erschweren. Dazu zählen insbesondere Hindernisse im Verkehr, in Gebäuden, in der Ausbildung sowie im Zugang zu Informationen.
Grundsatz: In Artikel 8 der Bundesverfassung sind die Rechtsgleichheit und ein Diskriminierungsverbot für Menschen mit einer Behinderung verankert:
Art. 8 Rechtsgleichheit
1 Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
2 Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen [...] einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.
[...]
4 Das Gesetz sieht Massnahmen zur Beseitigung von Benachteiligungen der Behinderten vor.
Selbstbestimmung & Selbstverantwortung:
| Menschen mit einer Behinderung gestalten ihr Leben selbstbestimmt und selbstverantwortlich. |
Das Leben von Menschen mit einer Behinderung ist gekennzeichnet durch einen hohen Grad an sozialer Abhängigkeit. Sie können jedoch diese Abhängigkeit selbstbestimmt und selbstverantwortlich gestalten. Wie alle Bürgerinnen und Bürger haben auch behinderte Menschen das Recht auf eine individuelle Lebensgestaltung. Dies schliesst die Freiwilligkeit und die freie Wahl bei der Beanspruchung von Dienstleistungen und Fördermassnahmen ein. Selbstbestimmung und Selbstverantwortung sind grundlegende Menschenrechte, die nur aus zwingenden Gründen und nur dort gezielt beschränkt werden dürfen, wo dies zum Schutz der Betroffenen selbst oder der Mitmenschen erforderlich ist. Die Betroffenen haben Anspruch auf eine – wenn immer möglich selbst gewählte – Interessenvertretung. Diese wird stellvertretend und gezielt dort tätig, wo die Betroffenen nicht selbstverantwortlich handeln können und Schaden von ihnen abgewendet werden muss. Immer wenn das Recht auf Selbstbestimmung eingeschränkt werden muss, überprüft eine unabhängige, qualifizierte Instanz die Verhältnismässigkeit der getroffenen Einschränkungen.
Wohnen
| Menschen mit einer Behinderung gestalten ihre Wohnsituation in eigener Kompetenz und Verantwortung. |
Im Kanton Basel-Stadt leben die meisten Menschen mit einer Behinderung selbstständig oder bei ihren Angehörigen. Sie können bei Bedarf auf verschiedene ambulante Dienstleistungen wie Beratung, Wohnbegleitung oder Spitex zurückgreifen. Schätzungsweise 8 Prozent der Kantonseinwohner und –einwohnerinnen, die eine IV-Rente, beziehen, wohnen in betreuten Heimen. Eine flexiblere Verfügbarkeit personeller Unterstützung sowie der Ausbau von behindertengerechten Wohnungen würden es noch mehr Menschen mit Behinderung ermöglichen, in einer selbstständigen Wohnform zu leben.
Betreutes Wohnen: Der Kanton verfügt über ein vielfältiges Angebot an IV-Wohnheimen, die in Grösse und Betreuungsintensität sehr unterschiedlich sind. Etwa zwei Drittel der Plätze werden von privaten Trägern angeboten. Die Betreuungsaufgaben der Wohnheime haben sich gewandelt. Dank ausgebauter ambulanter Dienstleistungen können heute mehr Menschen mit einer Behinderung selbstständig oder in schwach betreuten Wohnformen leben, während in den IV-Wohnheimen vorwiegend stärker behinderte Menschen wohnen. Die zunehmende Lebenserwartung von Menschen mit einer Behinderung und grössere Überlebenschancen auch bei schweren Behinderungen lassen die Anforderungen an die Pflegeleistungen in den Heimen steigen.
Arbeit & Bildung
| Menschen mit einer Behinderung bringen ihre produktiven Ressourcen in die Arbeitswelt ein und erfahren Anerkennung und Wertschätzung für ihre Arbeitsleistungen. |
Menschen mit einer Behinderung dürfen nicht aus dem Arbeitsleben ausgeschlossen werden. Viele von ihnen sind auf einen geschützten Arbeitsplatz angewiesen. Leistungsdruck, Mangel an behindertengerecht ausgestatteten Arbeits- und Ausbildungsplätzen sowie Phasen der wirtschaftlichen Umstrukturierung oder Rezession drängen Menschen jedoch in die Invalidität und erhöhen die Nachfrage nach geschützten Arbeitsplätzen. Zur Sicherung der persönlichen Entfaltung und Selbstbestimmung bietet der Kanton Basel-Stadt ein vielfältiges Angebot an Werk- und Eingliederungsstätten – vor allem im Bereich Produktion und Dienstleistung. Die Tätigkeit der Beschäftigten orientiert sich an deren Leistungsfähigkeit und persönlichen Ressourcen.
Damit aber noch mehr psychisch oder physisch beeinträchtigte Menschen in den Arbeitsalltag integriert werden können, braucht es die Bereitschaft der Privatwirtschaft sowie der öffentlichen Hand, vermehrt behinderte Menschen einzustellen. Das Angebot an geschützten Arbeitsmöglichkeiten fördert die Selbstständigkeit von Menschen mit einer Behinderung entschieden. So leben etwa die Hälfte der Beschäftigten, die in Werkstätten tätig sind, selbstständig in einer eigenen Wohnung. Knapp ein Fünftel wohnt mit den Eltern, Verwandten oder Bekannten zusammen. Ohne Arbeitsplatz müssten viele Menschen mit einer Behinderung in Wohnheimen leben und auf ihre Selbständigkeit verzichten. Auch für die Angehörigen wirken solche Beschäftigungsmöglichkeiten entlastend, denn selten haben sie die Kapazität, sich 24 Stunden am Tag um ihre behinderten Familienangehörigen zu kümmern.
Mobilität & Kommunikation
| Menschen mit einer Behinderung haben Zugang zu allen öffentlichen Informationen und sind in der Lage, sich in Ihrer Umwelt zu orientieren sowie mit ihr zu kommunizieren. |
Menschen mit einer Behinderung sind oft von Dienstleistungen, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind, ausgeschlossen. Barrieren in öffentlichen Gebäuden, öffentlichen Verkehrsmitteln und an kulturellen Anlässen schränken ihre selbstständige Lebensgestaltung erheblich ein. Die vorhandenen gesetzlichen Bestimmungen, das vielfältige Angebot an technischen Lösungen und die Erkenntnis, dass geplante Investitionen in eine behindertengerechte Umwelt und Infrastruktur volkswirtschaftlich günstiger sind als Anpassungen im Nachhinein, haben an dieser Tatsache bisher nichts entscheidend ändern können.
Das neue Baugesetz macht aber Hoffnung: Dank der fortschrittlichen Bestimmungen und des Einspracherechts der Beratungsstelle für behindertengerechtes Bauen werden die Bedürfnisse von Menschen mit einer Behinderung stärker berücksichtigt. Weiter hat der Kanton im öffentlichen Verkehr erste Schritte hin zu einer behindertengerechten Gestaltung (stufenloser Einstieg, Rampen, Stationsanzeigen, Ansage der Haltestellen etc.) unternommen. Es gibt aber noch viel zu tun, denn nach wie vor sind viele Menschen mit einer Behinderung auf die Dienstleistungen eines Behinderten-Fahrdienstes angewiesen.
Freizeit & Bildung
| Menschen mit einer Behinderung haben Zugang zu allen Kultur- und Freizeitangeboten im Kanton. |
Die «Kulturstadt» Basel zeichnet sich durch ein reichhaltiges Angebot an Kultur- und Freizeitveranstaltungen aus. Menschen mit einer Behinderung können wegen architektonischer und technischer Hindernisse aber immer noch nur begrenzt davon profitieren, obwohl sie sich zumindest teilweise via Steuerabgaben an deren Finanzierung beteiligen. Auch die mangelnde Verfügbarkeit von personellen Hilfestellungen und Transportmitteln beschränken die Teilnahme am kulturellen, sozialen und politischen Leben in dieser Stadt. Mit der Öffnung der kantonalen Kultur- und Freizeitangebote für Bewohnerinnen und Bewohner mit einer Behinderung entsteht die Möglichkeit der ungezwungenen Begegnung zwischen Menschen mit und ohne Behinderung. Durch das gemeinsame Erleben von Freizeitaktivitäten können Vorurteile und Berührungsängste abgebaut und das gegenseitige Verständnis gefördert werden. Im Kanton Basel-Stadt gibt es Tagesstätten und spezielle Freizeit- und Weiterbildungsangebote für Menschen mit einer Behinderung. Sie fördern deren Selbstständigkeit und verhindern eine soziale Isolierung.
Förderung
| Menschen mit einer Behinderung steht ein differenziertes Angebot an Fördermassnahmen zur Verfügung. Förderung dient der Selbstbestimmung und Selbstverantwortung. |
Fördermassnahmen motivieren Menschen mit einer Behinderung, ihr Leben möglichst selbstbestimmt und selbstverantwortlich zu führen. Fördermassnahmen stärken vorhandene Ressourcen und bieten konkrete Hilfestellungen, um Hindernisse bei der Aneignung von Erfahrungen, Lebensräumen und Wirkungsfeldern zu beseitigen. Sie tragen in ihrer Differenziertheit der Vielfalt von Behinderungen und Lebensumständen Rechnung. Menschen mit einer Behinderung sind Expertinnen und Experten in eigener Sache. Ihr Fachwissen wird bei der Gestaltung von Fördermassnahmen berücksichtigt.
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