Abteilung Behindertenhilfe
Die Abteilung Behindertenhilfe fördert mit ihrer Arbeit die Selbständigkeit und die gesellschaftliche Teilhabe von erwachsenen Menschen mit Behinderungen. Wer auf Unterstützung oder Assistenz angewiesen ist, kann aus einem differenzierten Angebot auswählen und eine der individuellen Situation angepasste Leistung beziehen.
Hauptaufgaben der Abteilung
In der Ausführung ihrer Aufgaben richtet sich die Abteilung Behindertenhilfe nach dem Leitbild «Erwachsene Menschen mit einer Behinderung» Darin sind die wesentlichsten Grundsätze der Behindertenhilfe im Kanton Basel-Stadt formuliert.
Gesetzliche Grundlage
Die zentralen Wert- und Zielvorstellungen, auf denen die kantonale Behindertenpolitik basiert, knüpfen an Artikel 8 der Bundesverfassung an. Sie sind in drei Leitsätzen präzisiert und gelten für alle Lebensbereiche:
1. Die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung ist Aufgabe der gesamten Gesellschaft. Der Kanton hat hier jedoch die Pflicht, eine Vorbildfunktion zu übernehmen – was auch Basel-Stadt tut. So sind alle Menschen, die in unserem Kanton leben, gleichgestellt. Wir wollen, dass auch behinderte Menschen die gleichen Möglichkeiten haben, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Um dieses Ziel zu erreichen, setzen wir nicht auf eine isolierte behindertenpolitische Strategie, sondern auf Integration.
2. Es gibt nicht «den Behinderten», wie es auch «den Menschen» nicht gibt. Ohne Normen gibt es keine Behinderungen. Normen und «das Normale» sind soziale Konstrukte, die sich mit der Zeit verändern und von denen alle Menschen abweichen.
3. Menschen mit einer Behinderung sollen in keinem Lebensbereich diskriminiert werden. Insbesondere sind Hindernisse in der Schule, an der Arbeit, im öffentlichen Verkehr, und beim Bauen und Wohnen abzubauen.
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