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Abteilung Behindertenhilfe

Die Abteilung Behindertenhilfe fördert mit ihrer Arbeit die Selbständigkeit und die gesellschaftliche Teilhabe von erwachsenen Menschen mit Behinderungen. Wer auf Unterstützung oder Assistenz angewiesen ist, kann aus einem differenzierten Angebot auswählen und eine der individuellen Situation angepasste Leistung beziehen.

Hauptaufgaben der Abteilung

In der Ausführung ihrer Aufgaben richtet sich die Abteilung Behindertenhilfe nach dem Leitbild «Erwachsene Menschen mit einer Behinderung» Darin sind die wesentlichsten Grundsätze der Behindertenhilfe im Kanton Basel-Stadt formuliert.

Gesetzliche Grundlage

Die zentralen Wert- und Zielvorstellungen, auf denen die kantonale Behindertenpolitik basiert, knüpfen an Artikel 8 der Bundesverfassung an. Sie sind in drei Leitsätzen präzisiert und gelten für alle Lebensbereiche:

1. Die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung ist Aufgabe der gesamten Gesellschaft. Der Kanton hat hier jedoch die Pflicht, eine Vorbildfunktion zu übernehmen – was auch Basel-Stadt tut. So sind alle Menschen, die in unserem Kanton leben, gleichgestellt. Wir wollen, dass auch behinderte Menschen die gleichen Möglichkeiten haben, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Um dieses Ziel zu erreichen, setzen wir nicht auf eine isolierte behindertenpolitische Strategie, sondern auf Integration.

2. Es gibt nicht «den Behinderten», wie es auch «den Menschen» nicht gibt. Ohne Normen gibt es keine Behinderungen. Normen und «das Normale» sind soziale Konstrukte, die sich mit der Zeit verändern und von denen alle Menschen abweichen.

3. Menschen mit einer Behinderung sollen in keinem Lebensbereich diskriminiert werden. Insbesondere sind Hindernisse in der Schule, an der Arbeit, im öffentlichen Verkehr, und beim Bauen und Wohnen abzubauen.

Grenzacherstr. 62
Postfach, 4005 Basel
Tel. 061 267 84 86
Fax 061 267 43 25

Leitung
Michael Martig
Tel. 061 267 84 78
michael.martig@bs.ch

Sekretariat
Chikha Benallal
Tel. 061 267 84 86
chikha.benallal@bs.ch

Barbara Burkhard
Tel. 061 267 84 86
barbara.burkhard@bs.ch

Standorte und Öffnungszeiten

Bundesverfassung Art. 8

Icon: Format pdf Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG)

Icon: Format pdf Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungs-
gesetz, BehiG)


Icon: Format pdf Kantonsverfassung Grundrechte §§ 7+8

Icon: Format pdf Kostenübernahme-
verordnung

Icon: Format pdf Anerkennungsverordnung

Icon: Format pdf Verordnung betreffend Ergänzungsleistungen und kantonale Beihilfen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (VELG)

Icon: Format pdf Bau- und Planungsgesetz BPG

Icon: Format pdf Bundesgesetz über die Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen (IFEG)

Icon: Format pdf Verordnung über die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten bei den Ergänzungsleistungen (KBV)

Icon: Format pdf Beschluss des Regierungsrates betreffend Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung für Soziale Einrichtungen (IVSE)