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Warum reicht das Vorhandensein einer privaten oder einer ausländischen Versicherung nicht für eine Befreiung von der schweizerischen Versicherungspflicht aus?

Mit der gesetzlichen Versicherungspflicht soll nebst dem Versicherungsschutz der gesamten Bevölkerung auch die Solidarität zwischen Gesunden und Kranken, Jungen und Betagten sowie zwischen Männern und Frauen sichergestellt werden. Private und ausländische Versicherungen erbringen keine Solidaritätsleistungen.
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