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Wie werden junge Erwachsene in Ausbildung in der Prämienverbilligung behandelt?
Bei in Erstausbildung stehenden Personen unter 25 Jahren sind die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Eltern massgebend. Nur wenn die unterstützenden Eltern Anspruch auf Prämienverbilligung haben, sind auch deren in Ausbildung stehende Kinder beitragsberechtigt.
Bei geschiedenen Eltern ist das Einkommen des überwiegend unterstützenden Elternteils massgebend.
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