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Wie werden Krankheitskosten vergütet?

Krankenkassen-Franchise / Selbstbehalte:
Krankheitskosten müssen grundsätzlich in der Schweiz entstanden sein. Es können nur Kosten berücksichtigt werden, die von der Krankenkasse aus der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (KVG) übernommen werden, bis max. CHF 1'000.– inkl. Jahresfranchise.

Ergänzungsleistungsbezüger/-innen erhalten bis spätestens Ende März eine Pauschalüberweisung von CHF 500.00 für Erwachsene. Den Restbetrag bis zum Maximum wird nach Erhalt des Steuernachweises/Bestätigung der Krankenkasse ausbezahlt.

Kosten für Zahnarzt:
Bei Zahnbehandlungen werden nur einfache, wirtschaftliche und zweckmässige Ausführungen vergütet. Sind die Kosten höher als CHF 3'000.–, muss vor der Behandlung ein Kostenvoranschlag eingereicht werden.

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