Gesetzliche Grundlagen

Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG)

Das KVG dient in der Schweiz dazu, die Bevölkerung im Krankheitsfall finanziell abzusichern. In Art. 25a KVG wird geregelt, wie die Pflegeleistungen bei Krankheit finanziert werden.
Zum Gesetzestext (KVG)


Verordnung über die Krankenversicherung im Kanton Basel-Stadt (KVO)

Diese Verordnung regelt, unter welchen Voraussetzungen kantonale Beiträge an die Kosten für ambulante Pflege und an die Spital- und Pflegeheimtaxen ausgerichtet werden können. 
Zur Verordnung (KVO)

 

 

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