Ergänzungsleistungen zur AHV und IV

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Beziehen Sie eine AHV- oder IV-Rente, aber das Geld reicht nicht für alle lebenswichtigen Ausgaben?
Dann können Sie voraussichtlich Ergänzungsleistungen erhalten. Darauf haben Sie Anspruch, um Ihre minimalen Lebenskosten zu decken.

Nahezu 16'000 Haushalte im Kanton Basel-Stadt erhalten bereits Ergänzungsleistungen. Das Verfahren ist kurz und einfach.

Die Ergänzungsleistungen bezahlen zum Beispiel die Kosten:

  • für den Lebensunterhalt
  • für die Miete
  • für die medizinische Versorgung
  • für den Aufenthalt in einem Heim

Diese gehören zu den minimalen Lebenskosten.

Ergänzungsleistungen zur AHV und IV werden als

  • regelmässige Leistungen monatlich ausbezahlt und / oder
  • zur Deckung von Krankheits- und Behinderungskosten gezahlt.

Erhalten Sie bisher keine AHV- oder IV-Rente? Lassen Sie zuerst prüfen, ob Sie eine solche Rente erhalten können. Erst dann können Sie sich für Ergänzungsleistungen anmelden.

Für eine Rente der AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung) wenden Sie sich an die Ausgleichskasse Basel Stadt oder an die Ausgleichskasse Ihres Wohnkantons.

Für eine Rente der IV (Invalidenversicherung) wenden Sie sich an die IV-Stelle Basel-Stadt oder die IV-Stelle Ihres Wohnkantons.

Für Ergänzungsleistungen anmelden

Machen Sie den Kurztest, welche Sozialleistungen für Sie in Frage kommen könnten.

 

 

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Erklärvideo: Wie beantrage ich Ergänzungsleistungen im Kanton Basel-Stadt? (Untertitel in Deutsch)